
LAIENDIENSTE
Was sind eigentlich
„besondere Laiendienste in der heiligen Messe“?
Etwas für mich?
Es war der Apostel Paulus, der uns um 55 nach Christus den ersten, knappen Einblick in einen christlichen Gottesdienst seiner Zeit gewährte. Schon dieses früheste Zeugnis macht eine Vielfalt bei der Mitfeier deutlich: „Was soll also geschehen, Brüder und Schwestern? Wenn ihr [zum Gottesdienst] zusammenkommt, trägt jeder etwas bei“ (1. Korintherbrief 14,26). Der Gottesdienst soll mannigfaltig ablaufen, aber nicht chaotisch: „… alles soll in Anstand und Ordnung geschehen“ (14,40).
Im Laufe der Jahrhunderte konzentrierte sich das liturgische Handeln jedoch immer mehr auf den Dienst der Priester, die „die Messe lasen“, während die „normalen“ Gläubigen zuschauten und -hörten. Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) hat diese verengte Perspektive wieder geweitet. Es legte den Seelsorgern ans Herz, „die Gläubigen bewusst, tätig und mit geistlichem Gewinn“ am Gottesdienst teilnehmen zu lassen (Liturgiekonstitution 11). Dabei ging es auch, aber nicht nur um die innere Beteiligung der Messteilnehmer. Das Konzil stellte die Faustregel auf: „Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt“ (Liturgiekonstitution 28).
Nicht nur die Bischöfe, Priester und Diakone vollziehen einen wahrhaft liturgischen Dienst, sondern „auch die Ministranten, Lektoren … und die Mitglieder der Kirchenchöre“ (Liturgiekonstitution 29). 1972 zog die Kirche Konsequenzen aus den Vorgaben des Konzils und gab diese Dienste für Laien frei. Die „Grundordnung des Römischen Messbuchs“ (GORM) von 2007 empfiehlt ohne Umschweife, „dass dem zelebrierenden Priester in der Regel ein Akolyth [ein nicht geweihter Begleiter des Liturgen, der bei Bedarf bei der Kommunionausteilung hilft], ein Lektor und ein Kantor zur Seite stehen“ (n. 116). Diese Aufgaben werden „besondere Dienste“ genannt.
- Außerordentliche Kommunionspender(innen)
Grundsätzlich ist nicht nur die Wandlung Sache des Priesters, sondern auch die Austeilung der Kommunion. Damit ahmt er Jesus nach: Dieser nahm im Abendmahlssaal „das Brot und sagte Dank, brach es, reichte es seinen Jüngern und sprach: Nehmet und esset alle davon: Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird“ (Zweites Hochgebet). Kommunionhelfer werden deshalb dann tätig, „wenn es notwendig ist“ (GORM n. 98), sprich: wenn „Gläubige besonders zahlreich sind, die die heilige Kommunion empfangen möchten“ (Instruktion über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester, 1997, Art. 8).
Um bei der Kommunionspendung zu helfen, muss man in der Regel mindestens 25 Jahre alt sein. Soll dieser Dienst dauerhaft ausgeübt werden, bedarf es der Beauftragung durch den Bischof; in unvorhergesehenen Ausnahmefällen kann auch der Zelebrant Laien um Mithilfe bei der Kommunionspendung bitten. Die kirchlichen Regelungen eröffnen diesen darüber hinaus die Spendung der Krankenkommunion außerhalb der Messfeier (Instruktion Art. 8).
- Lektor(inn)en
Die Schriftlesung ist zwar eine gottesdienstliche Handlung, aber keine speziell priesterliche. Folgerichtig üben Lektor(inn)en - anders als die (außerordentlichen) Kommunionspender(innen) - ihren Dienst unabhängig von der Zahl der Messteilnehmer aus. Während des Gottesdienstes einschließlich der heiligen Messe tragen sie „die Lesungen aus der Heiligen Schrift vor…, mit Ausnahme des Evangeliums“, sowie „die Anliegen des Allgemeinen Gebetes [Fürbitten] und, falls kein Psalmsänger da ist, den Psalm zwischen den Lesungen“ (GORM n. 99).
Da die Lektoren bei der Lesung nicht nur Informationen weitergeben, sondern ein Glaubenszeugnis ablegen, müssen sie getauft, gefirmt und in der Regel mindestens 16 Jahre alt sein.
III. Kantor(inn)en
Kantoren sind Vorsänger, die im Gottesdienst Gesänge zum Einzug, Kyrie und Gloria vortragen, sodann den Antwortpsalm nach der ersten Lesung, den Hallelujavers bzw. (in der Fastenzeit) den Christusruf, das (gesungene) Glaubensbekenntnis und gegebenenfalls die Fürbitten, auch die Gesänge zum Lamm Gottes sowie zur Kommunion. Gegebenenfalls vertreten oder leiten sie die Schola (Gruppe von Sänger[inne]n). Indem sie des Weiteren die Gemeinde bei den Liedern unterstützen, fördern sie „die tätige Teilnahme der Gläubigen beim Singen“ (GORM n. 103).
Jeder soll nur das und all das tun, was ihm zukommt. Dieses harmonische Miteinander zeigt sich besonders deutlich bei den Fürbitten: Aufgabe des zelebrierenden Priesters als des Leiters der eucharistischen Versammlung ist es, „dieses Gebet vom Sitz aus zu leiten“. Dazu lädt er die Gläubigen zur Fürbitte ein und spricht das Abschlussgebet. Die Fürbitten selbst werden „vom Ambo oder einem anderen geeigneten Ort aus von einem Diakon, einem Kantor, einem Lektor oder einem gläubigen Laien vorgetragen“ (GORM n. 71).
Auch die langweiligste Messe wird interessanter, wenn man selbst daran mitwirkt. Wäre einer der besonderen Dienste vielleicht etwas für Sie?
Bad Münstereifel, 22.03.2023 Diakon Dr. Raimund Lülsdorff